Widerrufsrecht nach dem FAGG und Ausschluss des Widerrufsrechts

Widerrufsrecht

Als Verbraucher iSd KSchG hat jeder Kunde grundsätzlich das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen Verträge zu widerrufen. Kunden, die Unternehmer iSd UGB sind, steht kein Widerrufsrecht zu.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Brief, Telefax oder E-Mail an FAC Wien, Floridsdorfer Athletiksportklub GmbH, Hopfengasse 8, A-1210 Wien Tel.: +43 (0)1 271 1280, E-Mail: sekretariat@fac.at) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Dazu kann der Verbraucher das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, ist dazu aber nicht verpflichtet.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Verbraucher den Vertrag widerruft, werden wir Zahlungen, die wir vom Verbraucher zum widerrufenen Vertrag erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückbezahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der der Verbraucher verlangt, dass die Leistung von FAC während der Widerrufsfrist beginnen soll und wurde diese bis zum Widerruf nicht vollständig erbracht, so hat der Verbraucher einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ausschluss des Widerrufsrechts

Nach § 18 Abs 1 FAGG hat der Verbraucher kein Widerrufsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über:
– Z1: Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde;
– Z3: Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Der Kunde bestätigt daher ausdrücklich die Kenntnis vom Verlust seines Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung, wenn wir noch vor Ablauf der vierzehntägigen Rücktrittsfrist die bestellte Ware im Auftrag des Kunden nach dessen Vorgaben individuell gestalten.